Einladung zum Elternabend – Wahl des Öffentlichen Rates

Sehr geehrte Eltern, wir laden Sie zu einem Elternabend am 10. März 2026 um 19:00 Uhr ein, im Zusammenhang mit der Bildung eines neuen Öffentlichen Rates am NTG – Plovdiv.

Einladung zum Elternabend – Wahl des Öffentlichen Rates

E I N L A D U N G

Sehr geehrte Eltern, im Zusammenhang mit der Bildung eines neuen Öffentlichen Rates am Nationalen Handelsgymnasium, Stadt Plovdiv, laden wir Sie zu einem Elternabend ein, der am 10. März 2026 um 19:00 Uhr im Nationalen Handelsgymnasium stattfindet, mit folgender Tagesordnung:
  • Wahl eines Elternvertreters der jeweiligen Klasse
Die gewählten Vertreter jeder Klasse werden zu einer Sitzung zur Wahl der Mitglieder des Öffentlichen Rates am Nationalen Handelsgymnasium am 10. März 2026 um 19:30 Uhr im Lehrerzimmer des Nationalen Handelsgymnasiums eingeladen, mit folgender Tagesordnung:
  • Wahl von Elternvertretern als Mitglieder /und Ersatzmitglieder/ des Öffentlichen Rates am Gymnasium.
Die Befugnisse des Öffentlichen Rates sind auf der Internetseite des Gymnasiums veröffentlicht und in Art. 269 des Gesetzes über die Vorschul- und Schulbildung geregelt. „Art. 269. (1) Der Öffentliche Rat im Kindergarten und in der Schule:
  1. genehmigt die Entwicklungsstrategie des Kindergartens oder der Schule und nimmt den jährlichen Bericht des Direktors über deren Umsetzung entgegen;
  2. (geänd. – Staatsanzeiger, Nr. 11 von 2023) nimmt an der Arbeit des Pädagogischen Rates bei der Erörterung der Entwicklungsstrategie des Kindergartens oder der Schule teil, im Teil nach Art. 263, Abs. 4, Punkte 6 und 9, und bei der Erörterung der Wahl von Schuluniformen;
  3. schlägt Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung der Qualität des Bildungsprozesses vor, basierend auf den Ergebnissen der Selbstbewertung der Einrichtung, der externen Bewertung – für Schulen, und der Inspektion des Kindergartens oder der Schule;
  4. gibt eine Stellungnahme zur Verteilung des Haushalts nach Tätigkeiten und zur Höhe der Investitionsausgaben ab sowie zum Bericht über dessen Ausführung – für Einrichtungen mit delegiertem Haushalt und für private Kindergärten und Privatschulen, die Mittel aus dem Staatshaushalt erhalten;
  5. stimmt dem Vorschlag des Direktors zur Verteilung der Mittel aus dem zum Ende des Vorjahres festgestellten Überschuss der Einnahmen über die Zahlungen im Haushalt der Schule oder des Kindergartens zu;
  6. stimmt dem Lehrplan der Schule zu;
  7. nimmt mit Vertretern an den Kommissionen zur Attestierung der Direktoren unter den Bedingungen und Verfahren des staatlichen Bildungsstandards für den Status und die berufliche Entwicklung von Lehrern, Direktoren und anderen pädagogischen Fachkräften teil;
  8. stimmt der Auswahl der Lehrer der Schule gemäß Art. 164, Abs. 2 bezüglich der Lehrbücher und Unterrichtssets zu;
  9. benachrichtigt die zuständigen Behörden, wenn bei der Ausübung ihrer Tätigkeit Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt werden;
  10. gibt eine Stellungnahme zum Aufnahmeplan der Schule gemäß Art. 143, Abs. 1 ab;
  11. beteiligt sich an der Erstellung und Annahme eines Ethikkodex der Schulgemeinschaft.
(2) Bei Nichtgenehmigung der Akte nach Abs. 1, Punkte 1 und 6 durch den Öffentlichen Rat werden diese mit Begründung zur erneuten Prüfung an den Pädagogischen Rat zurückgegeben. Bei erneuter Prüfung entscheidet der Pädagogische Rat über die Begründung und trifft eine endgültige Entscheidung. (3) Der Öffentliche Rat im privaten Kindergarten und in der Privatschule übt seine Befugnis nach Abs. 1, Punkt 4 nur für die aus dem Staatshaushalt erhaltenen Mittel aus."